Turnusfächer als Facharztgegenfach anrechnen ?
Hallo
Kann man sich Turnusfächer für die Facharztausbildung anrechnen lassen.Zum Beispiel den Turnus auf der Inneren als Gegenfach für Neurologiefachaztausbildung?
Und wie lange dauert der Turnus realistisch incl. Stehmonate?
Gruß
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Die Dauer des Hauptfaches spielt dann auch noch eine Rolle. Im Normalfall vier Jahre. Es gibt aber Ausnahmen (Radiologie, Neurochirurgie....). Viell. auch ueber das Ausland nachdenken, soweit man kan und will. Könnte schneller gehen. Augen in Portugal soll beispielsweise drei Jahre dauern. Immer wieder interessant, wie unterschiedlich die verschiedenen EU-Laender sind.
Groeten vanuit Vlaanderen.
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Man kann sich die Fächer NUR dann anrechnen lassen, wenn das Zeugnis auch dezidiert als Gegenfachzeugnis FÜR XY ausgestellt wird - ansonsten: Tote Hose.
Man muß also wissen, wofür man sich das Zeugnis ausstellen läßt.
Daß "mal so" hinterher Turnuszeiten an den FA anrechenbar sind, diese Zeiten sind vorbei !
Wenn man also ein Innere-Zeugnis für den Arzt für Allgemeinmedizin hat (, weil man auf einer TA-Stelle war), nützt das beim Einreichen für den FA in der Ärztekammer herzlich wenig.
Und umgekehrt auch: Wenn man sich irgendwas zunächst als Gegenfachzeugnis ausstellen hat lassen und dann DOCH Allgemeinmediziner werden möchte, ist das Gegenfachzeungis für den Turnus wertlos.
Ist ja auch logisch: Als Allgemeinmediziner braucht man schwerpunktmäßig andere Kenntnisse aus der Inneren denn als zukünftiger Neurologe. Theoretisch wenigstens.
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wie lange der turnus dauert, hängt vom krankenhaus bzw. den krankenhäusern ab, wo du ihn machst. an manchen wenigen häusern dauert der turnus exakt 3 jahre. woanders dreieinhalb bis vier jahre. woanders vielleicht sogar etwas mehr als 4 jahre.
und ja, man kann turnuszeiten als gegenfachzeiten einer facharztausbildung anrechnen. in der regel aber nur jeweils mindestens 3 monate, während man im turnus in vielen fächern aber leider nur zwei monate verbringt (neuro, HNO,...)
wenn dir der turnus spass macht oder sinnvoll erscheint, kannst du ihn auch ruhig fertig machen. und manche leute wollen ja schließlich auch hausärzte werden.
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Gibbon schrieb:
Zitat:
Wenn man also ein Innere-Zeugnis für den Arzt für Allgemeinmedizin hat (, weil man auf einer TA-Stelle war), nützt das beim Einreichen für den FA in der Ärztekammer herzlich wenig.
Und umgekehrt auch: Wenn man sich irgendwas zunächst als Gegenfachzeugnis ausstellen hat lassen und dann DOCH Allgemeinmediziner werden möchte, ist das Gegenfachzeungis für den Turnus wertlos.
Das heißt ich soll den Turnus machen und (wenn ich weiß welches Fach ich machen möchte)das Zeugnis als Gegenfach ausstellen lassen ?
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Ja, aber dann ist dieses Fach oder sind diese Fächer für den Turnus (Allgemeinmediziner) nicht mehr verwertbar - allerdings MUSS der Primar garnichts ausstellen, denn eine Turnusstelle ist eben eo ipso keine Gegenfachstelle.
"Zeiten" sind nicht mehrfach anrechenbar.
Entweder Fach ODER Allgemeinmediziner.
Man sollte das also VORHER mit dem jeweiligen Primar abklären.
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das wär mir neu. kenne viele, die gegenfach und turnus in einem machen. ist ja auch nicht unlogisch.
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Gibbon, das stimmt nicht, so gut wie jeder inklusive mir, der eine Fachstelle hat, hat sich den Turnus als Gegenfach anrechnen lassen!
Deine dämlichen Kommentare sind eines, aber wenn du keine Ahnung hast, dann solltest wirklich nichts schreiben hier!
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Net bled daherquatschen, sondern nachlesen:
Punkt 3, gleich der erste Absatz.
Zitat:Die Ausbildungszeit der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin und zur
Fachärztin/zum Facharzt ist eine Mindestzeit, die nicht unterschritten werden kann.
Ausbildungszeiten, welche im Rahmen der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für
Allgemeinmedizin absolviert wurden, können bei der Ausbildung zur Fachärztin/zum
Facharzt als Gegenfach angerechnet werden. Ausbildungszeiten, die im Rahmen der
Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin für das Fach Allgemeinmedizin
verwendet wurden, können nicht als Gegenfach (z.B. Chirurgie) angerechnet werden.
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Richtig, da steht "die im Rahmen der
Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin für das Fach Allgemeinmedizin
VERWENDET WURDEN, können nicht als Gegenfach (z.B. Chirurgie) angerechnet werden.
Das heisst, wenn du schon Allgemeinmediziner bist kannst dir die Zeit nicht als Gegenfach anrechnen. Du kannst aber Turnus nur teilweise machen, Fach beginnen und die noch nicht "verwendeten" Zeugnisse einreichen, egal was für eine Überschrift die haben.
Von wegen bled reden
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Funktioneller Analphabetisumus ?
Wenn die Ärztekammer ein Innere-Zeugnis aus dem Turnus als Gegenfach anrechnet, ist das durch Nichts rechtlich gedeckt, kann also jederzeit bei jedem wieder anders sein.
Es gibt Beispiele (mindestens) aus OÖ und der Stmk., wo die ÄK reine Turnuszeugnisse NICHT als Gegenfach anerkannt hat. Die wollten ein Gegenfachzeugnis. Da mußten die Gegenfächer schön brav von neuem absolviert werden. Toll !
Man sollte sich also formal schon auf die sichere Seite begeben und sich Gegenfachzeugnisse ausstellen lassen. Ansonsten unterliegt man völlig der Willkür der Ärztekammer.
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Muss ich dir alle deine eigenen Zitate zitieren?
"Ausbildungszeiten, welche im Rahmen der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für
Allgemeinmedizin absolviert wurden, können bei der Ausbildung zur Fachärztin/zum
Facharzt als Gegenfach angerechnet werden."
Ich würd einmal sagen, die Ausbildungsordnung ist rechtliche Grundlage genug.
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Gibbon schrieb:
Zitat:Funktioneller Analphabetisumus ?
:laugh:
der Analphabetismus liegt hier eindeutig beim afferl. in der PDF-Datei, die der aff' zitiert, steht nur drinnen, dass du dir deine "ambulanzmonate" (die theoretisch ein sechstel des Turnus ausmachen) nicht als gegenfach anrechnen lassen kannst.
so interpretiere ich das.
in jedem fall, wie foxtrott erkannt hat, redet der aff' wiedermal einfach bled daher...
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Na dann, viel Spaß beim Einreichen für den Facharzt !
Im übrigen kommt es ja nicht darauf an, ob man die Gegenfachzeiten im (unabgeschlossenen) Turnus absolviert, sondern auf die TITULIERUNG des Zeugnisses.
Und da ist ein Gegenfachzeugnis dem Turnuszeugnis formal mehr als überlegen.
Zitat:"Ausbildungszeiten, welche im Rahmen der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für
Allgemeinmedizin absolviert wurden, können bei der Ausbildung zur Fachärztin/zum
Facharzt als Gegenfach angerechnet werden."
Wurde je etwas anderes behauptet ? Lustigerweise schreibt die Ärztekammer aber nicht, WIE das anrechenbare Zeugnis auszustellen ist, gelle ?
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Falls hier nochmal jemand drüberstolpern sollte und für den Fall, dass es immer noch Unklarheiten zu oben genannten Thema gibt:
FA Prüfungsanmeldung, Einreichung + FA Anerkennung (mittlerweile über ein Jahr her) hat problemlos funktioniert.
Sorry fürs Ausgraben, der Thread ist mir heut warum auch immer eingefallen (Dienst am 25. ohne Patienten fördert solche Gedanken 
Frohe Weihnachten 
LG
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find ich eh gut, so einen thread können eh sicher viele gut gebrauchen! hab unlängst vernommen, dass es eben nicht so einfach geht, sich fächer, die man im turnus gemacht hat, als gegenfach anrechnen zu lassen und da find dieses thema passend!
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was? ich hab mehrmals bei der aekwien angerufen und die haben gesagt, es sei kein Problem... Hb auch bis jetzt noch nie etwas gegenteiliges gehört...
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nur Nebenbei: Auf den Turnus-Zeugnissen des KAV steht drauf, dass sie auch als Gegenfachzeugnis gelten.
lg
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Ja, kannst du, idealerweise machst du im Turnus NUR die Fächer, die du als Gegenfach brauchst. Wenn das wie in meinem Fall Chirurgie und Interne ist, dann hast gute Chancen, das auch zu bekommen.
Nur nicht zulang Turnusarzt sein!
Wiel lang der Turnus genau dauert hängt vom Spital ab, aber da können dir andere sicher besser helfen, ich hab nur ein Jahr vom Turnus.
LG