Auslandseinsatz BOSNIEN
Hallo!
Für 2012 ab März oder April werden DRINGEND Ärzte, in Bosnien, gesucht. Vom Vorteil: Notarztkurs.
Es besteht die Möglicheit zum Flugarzt / Begleitarzt (Helikopter) augebildet werden.
Die Ärzte sind für ca. 2 bis 3 Monate im Einsatz.
Verdienst ca € 4000 - € 5000
Wennn du Interesse hast dann kannst du weitere Informationen unter:
http://www.bundesheer.at/cms/artikel.php?ID=4463 nachlesen.
Bosnien und Herzegowina:
Funktion
HLB
grundsätzliche Voraussetzungen
Englischkenntnisse
NOTARZT
jus practicandi und Notarzt
mündl. perfekt
KONTARZT & KDT SANZG & TRPORDINATION
jus practicandi und Notarzt
mündl. perfekt
Ansprechperson
Heerespersonalamt
Referat Personalaufbringung
KIOP-FORMEIN
Belgier-Kaserne
Straßganger Straße 171
8052 Graz
E-Mail: hpa.formein@bmlvs.gv.at

Oberstleutnant Wolfgang Bacher
Tel: 050201/5026440
Fax: 050201/5017232
IFMIN: 1270440
MFG
Marina
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hey,
ich rücke am 9. jänner in Wien als GWD-Arzt ein,
könnte man als auch als GWD-Arzt einen Auslandseinsatz machen ?
p.s. gerade erst das studium abgeschlossen (also kein jus)
noch was: weiß jemand ob man als GWD-Arzt mehr verdient als als normaler GWD ?
mfg
NEIN, als GWD Arzt nicht, aber nach den 6 monaten wenn du dich verpflichtest kannst schon auslandseinsätze machen! du kannst aber in der ersten woche schon sagen dass du dich mit haut und haaren dem heer zur verfügung stellst und bist dann ev. im ausland einsetzbar wenn sonst alles passt!
NEIN, als GWD -Arzt verdienst genausoviel wie alle anderen auch, ca. 268 oder 286 euro im monat! wenn du ne wohnung hast dann wird diese bis 320 euro bezahlt!
das heer zahlt gut, bosnien 4000 im tschad gibts sogar 7000 netto, ABER du bist 24 std im einsatz am arsch der welt! wenn du bosnier bist, darfst du nicht einsätze machen in bosnien usw....
ich empfehle dir mal paar monate beim heer abzuleisten und dann abzuschätzen ob du noch immer bock hast auf ne laufbahn beim heer! ich kann dir die antwort darauf jetzt schon sagen

falls doch, stell dich drauf ein, dass die uhr beim heer etwas...hmmm...sagen wir mal laaaaaaaangsaaaaaaaaameeeeeeeeeeer tickt 
viel spass
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thx für die erklärung,
mein plan wäre einfach die zeit die ich "dienen" muss etwas sinnvoller in medizinischer und finanzieller hinsicht zu nützen, mal schaun was das wird beim heer,
aber ich bleib sicher keinen tag länger als den GWD 
kann man sich da eig. noch was für den turnus anrechnen lassen ?
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sinnvoller medizinischer hinsicht

also GWD-Arzt ist spass pur! erster monat grundausbildung , zweiter monat MMB
dann 4 monate spital! die 4 monate sind anrechenbar für den turnus!
lernen tust auf jeden fall einiges,
finanziell sinnvoll kannst vergessen! wenn du ins ausland willst musst du dich verpflichten!
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Hey,
Habe meinen Mil.Dienst schon vor dem Studium abgeleistet. Kann ich nun ohne Jus pr. irgendwas beim Herr als Überbrückung machen ? Auslandseinsatz geht ja nur mit jus pr.
LG
S
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@ medifuss
warst du zufällig in der van swieten kaserne in wien?
nach der grundausbildung werd ich nach graz versetzt, da hört bzw. liest man aber nichts gutes (san zentrum süd) wegen ständigen versetzungen etc. ,
vl. ist es fast geschickter ich versuch in wien zu bleiben damit ich mir auch wirklich das nasenbohren für den turnus anrechnen lassen kann.?
greetz
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na war ich gott sei dank net! ist recht zach angeblich! aber die Grundausbildung ist immer irgendwo! im 2ten monat ist die mmba und die ist in graz eh super! ab 13 uhr ist meist aus und du kannst graz unsicher machen! die restlichen 4 monate kommst mit grosser wahrscheinlichkeit nach wien! das herumgeschicke ist meist nur übertreibung und stimmt net!
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Hi!
Als GWD-Arzt kannst du natürlich ins Ausland.
mfg
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@minaRez:
bitte um ein wenig konkretere info bzgl. ab wann darf man ins ausland, wie ist der verdienst, arbeitszeit, gefahren, status (rekrut?)
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@minaRez: Ich habe vor meinem Studium meinen Wehrdienst bei der Garde abgeleisten (mom. Milizstatus bei Jägerk. W2) also kein GWD mehr. (KPL)
Habe nun mein Med- Studium abgeschlossen (nat. noch kein jus pract.), hätte ich die Möglichkeit ohne jus. pract. einen Auslandeinsatz zu machen, bzw. zur Überbrückung auf den Turnus beim Heer als Arzt zu arbeiten ?
LG
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@ revis:
Einrückung wäre ab März od April 2012.
Verdienst steht eh oben: ca. € 4000 - 5000
Bosnien - keine Gefahren
Status: dringend werden Ärzte und Dipl. Krankenschwestern/pfleger gesucht, den Rest weiß ich nicht.
Arbeitszeit: weiß ich selbst noch nicht, dass erfahr ich kurz davor.
Fall ich irgendwas nicht beantworten konnte, dann schau auf www.bundesheer.at nach.
@ Iceman29m:
Du brauchst kein Jus Pract., da ein großer Ärztemangel, für Bosnien ist, werden auch Ärzte nach dem Studium aufgenommen. Wenn du dich bewerben willst, dann sende mir eine E-Mail: Marina_Reznyak@gmx.at
Lg
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Du brauchst kein Jus Pract., da ein großer Ärztemangel, für Bosnien ist, werden auch Ärzte nach dem Studium aufgenommen.
wie darf ich mir die arbeit dann vorstellen? bzw als was ist man dort offiziell eingesetzt? -Assistenzarzt/Turnusarzt (turnus wirds im Ausland ja wohl kaum sein)
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Ob in einer Sanitätseinrichtung im Inland oder auf einer der Auslandsmissionen des Bundesheeres - Ärzte, die neue Herausforderungen suchen, finden in den Streitkräften eine Vielzahl an Einsatzgebieten.
Allgemeinmediziner und Notärzte (aber auch Chirurgen, Anästhesisten, Gynäkologen, Ärzte für Kinderheilkunde und viele mehr) sammeln im In- und Ausland wertvolle Erfahrungen in einem oft internationalen Umfeld und wenden ihre Kenntnisse bei sehr guter Bezahlung in der Praxis an.
Auslandseinsätze gewinnen für das Bundesheer zunehmend an Bedeutung. Und weil immer mehr Soldaten in Konfliktregionen oder nach humanitären Katastrophen helfen, sucht das Heer verstärkt nach Ärzten, die die österreichischen Kontingente im Ausland betreuen. Vor allem für junge Ärzte eröffnet dies interessante Möglichkeiten: Sie sammeln Erfahrung in einem internationalen Umfeld und können ihre Kenntnisse bei sehr guter Bezahlung in der Praxis anwenden.
Im Rahmen der permanenten Bundesheer-Engagements (Golan, Kosovo, Bosnien) arbeiten hauptsächlich Allgemeinmediziner und Notärzte, wobei in bestimmten Missionen (nicht Bosnien) auch Änästhesisten, Chirurgen und andere zum Einsatz kommen. Nach einer zwei- bis vierwöchigen Vorbereitung im Inland, betreiben sie im Ausland für mindestens drei Monate eine ärztliche Station, führen ein Notarztteam oder arbeiten als Fachärzte in einem Feldspital.
Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte.
Mfg
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Sg. Herr Doktor!
Herzlichen Dank für ihr Interesse und um gleich auf den Punkt zu kommen:
- Einsatz als Arzt nur mit Jus practicandi, der Qualifikation Notarzt und
abgeleistetem Grundwehrdienst
- Auslandseinsatz als "Nicht"- Arzt: Auch nur mit abgeleistetem
Grundwehrdienst.
Für weitere detaillierte Auskünfte bitte ich um telefonische Kontaktaufnahme
unter 0664 622 2791.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für 2012
Bacher, Oberst
PS: Besoldung als Arzt im Auslandseinsatzpräsenzdienst ~ 5.600 €
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Du brauchst kein Jus Pract., da ein großer Ärztemangel, für Bosnien ist, werden auch Ärzte nach dem Studium aufgenommen.
- Einsatz als Arzt nur mit Jus practicandi, der Qualifikation Notarzt und
abgeleistetem Grundwehrdienst
Bacher, Oberst
alles andere hätt mich auch gewundert
, danke revis
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Also soeben mit dem zuständigen Leutnant gesprochen:
Ich zitiere:
"Ein Jus practicandi ist NICHT notwendig!"
"Wichtig ist, dass ein Notarztkurs absolviert wurde."
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Also soeben mit dem zuständigen Leutnant gesprochen:
Ich zitiere:
"Ein Jus practicandi ist NICHT notwendig!"
"Wichtig ist, dass ein Notarztkurs absolviert wurde."
Leute mit dem Status "keine Medizinerin" sollten mit ihren Äußerungen vorsichtig sein.
Das ius practicandi ist die Voraussetzung um überhaupt ein Notarztdiplom zu bekommen.
Alles andere wäre selbstverständlich auch absolut undenkbar und fahrlässig; Absolventen ohne nennenswerte med. Erfahrung auf militärmedizinischen Auslandseinsatz zu schicken. Ich mein, gehts noch? (richtet sich im übrigen auch an alle Jungabsolventen die da glauben mit ein paar Famulaturen und Tertialen das Zeug zum Buschdoktor im Krisengebiet zu haben; lernt mal Eure Fähigkeiten einschätzen.)
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Leute mit dem Status "keine Medizinerin" sollten mit ihren Äußerungen vorsichtig sein.
Das ius practicandi ist die Voraussetzung um überhaupt ein Notarztdiplom zu bekommen.
Also, ich bin zwar keine Mediziner, aber ich bin eine DGKS. Und leider kenne ich mich in Sachen Notarztkurs nicht aus, also sorry. Deshalb kann ich das nicht wissen, dass man jus pract. für das Notarztdiplom braucht. Und außerdem gebe ich nur die Info's weiter, welche ich selbst vom Heer bekomme!
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naja den kurs kann man ja schon ohne jus machen, aber anwenden darf man's halt nicht.
ansonsten
"oberst > leutnant"

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[/quote]
Das ius practicandi ist die Voraussetzung um überhaupt ein Notarztdiplom zu bekommen.
[/quote]
@Schallvogel:
Kommt es nicht auch darauf an, welche Geseztgebung dort angewendet wird? Viell. ist oesterr. Recht gar nicht gueltig. Weiss ich aber nicht. War bei der Musterung untauglich und hatte mit dem Bundesheer also nie etwas zu tun
. Ein anderes Land kann einem oesterr. Medizinabsolventen aber sehr wohl die Approbation erteilen. Selbst wenn man das Jus im eigenen Lande noch nicht haette. War bei mir damals in NL. und B. so (noch vor der Zeit des Jus migrandi). Das liegt alles im Ermessen des Ziellandes.
Gelukkig Nieuwjaar.
Goldi
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Ein Einsatz im Rahmen des österr. Bundesheeres unterliegt ganz sicher der österr. Gesetzgebung.
Neugierig wäre ich, wie es bei MSF und ähnlichem ist. Die verlangen ja auch Appro + NA-Diplom. Ob die die nationalen Voraussetzungen des Herkunftslandes des Bewerbers verlangen, jene des Ziellandes oder aber die Voraussetzungen nach niederländischem bzw. französischem Recht (die 2 Europa-Zentralen) wäre i.d.T. interessant.
Aber im gegenständlichen Fall mit dem österr. BH steht es wohl außer Zweifel, daß österr. Recht gilt.
Und das halte ich im Übrigen auch für sinnvoll: Jungabsolventen, die noch nie einen Fuß in ein Krankenhaus gesetzt haben (Famulatur+Tertial zählt für mich nicht), sollte man nicht in Krisengebieten in Feldlazaretten rumfuhrwerken lassen.
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Und das halte ich im Übrigen auch für sinnvoll: Jungabsolventen, die noch nie einen Fuß in ein Krankenhaus gesetzt haben (Famulatur+Tertial zählt für mich nicht), sollte man nicht in Krisengebieten in Feldlazaretten rumfuhrwerken lassen.
Eine Diskussion, die wir schon oefters hatten. Und meine Meinung dazu kennst du ja. Fuer diese Funktion gebe ich dir aber recht. Vermute auch einmal, dass sie dort keine Radiologen oder Pharmakologen gebrauchen koennen
.
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"oberst > leutnant"
der mann ist Oberst-Leutnant *hust*
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erinnert mich an den fernsehmoderator, der einen generalmajor durchgehend mit "herr major" angeredet hat 
(und ja es gibt wichtigeres im leben...)
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Falls jemand Interesse hat beim ÖBH Einsätze zu absolvieren, dem sei gesagt dass das mit abgeleistetem Zivildienst nicht mehr möglich ist. Ich habe eine dbzgl. Anfrage an die unten genannten E-Mail Adressen geschickt und erhielt eben diese Antwort.
Es ist anscheinend möglich einen Antrag auf Erlöschung der Zivildienstpflicht zu stellen, der jedoch nur bis zum 28.Lebensjahr einreichbar ist.
Weiters wurde mir vom Heerespersonalamt mitgeteilt dass das jus practicandi auf jeden Fall Voraussetzung ist.
Dies nur als kleine Zusatzinfo falls es noch jemanden betrifft.
Ansprechpartner waren:
Oberst Mag. Pargger - josef.pargger@bmlvs.gv.at
und Major Mag. Maier - hpa.formein@bmlvs.gv.at
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hey,
ich rücke am 9. jänner in Wien als GWD-Arzt ein,
könnte man als auch als GWD-Arzt einen Auslandseinsatz machen ?
p.s. gerade erst das studium abgeschlossen (also kein jus)
noch was: weiß jemand ob man als GWD-Arzt mehr verdient als als normaler GWD ?
mfg