Verhältnis Oberärzte/Ausbildungstelle

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lophostoma User offline. Last seen 2 Wochen 2 Tage ago.
Turnusarzt
Beigetreten: 03.03.2010
Beiträge: 17

Also, ich habe gegoogled und die ÄK Seiten durchforstet, bin aber nicht schlau geworden (oder habe den Wald vor lauter Bäumen nicht gefunden). Aber gibt es in Österreich (in diesem Fall genauer Oberösterreich) ein vorgegebenes Verhältnis zwischen der Anzahl der Oberärzte an einer Abteilung und der Anzahl der möglichen Ausbildungsstellen.
Zusammen gefasst: darf z.B. eine Abteilung mit 8 Oberärzte auch zwei Assistenten ausbilden ?
IMHO muss da ja irgendwas definiert sein, aber wo ?
Vielleicht weiß ja jemand von euch genaueres. Danke schon jetzt.

schiefix User offline. Last seen 9 Stunden 6 Minuten ago.
Medizinstudent
Beigetreten: 27.05.2009
Beiträge: 523

Ich weiss nicht wies in A ist, aber in D ist der Stellenschluessel oft so z.B. in der Art: 1:4:8  (Chefarzt/OA/Assis). Ich wuerd mal annehmen dass 8 OAs selbstverstaendlich genug fuer 2 Assis sind.

lophostoma User offline. Last seen 2 Wochen 2 Tage ago.
Turnusarzt
Beigetreten: 03.03.2010
Beiträge: 17

So, inzwischen habe ich selbst etwas gefunden (was zwar nicht das Verhältnis erklärt), eine Liste der ÖÄK, welche Abteilungen/Krankenhäuser für wieviele Ausbildungsstellen zugelassen sind...
     LINK: http://www.aerztekammer.at/ausbildungsstattenverzeichnis
(für alle Interessierten)
 
Falls wer trotzdem eine Erklärung für einen Stellenschlüssel hat, würde es mich weiterhin interessieren...
 

Egoist User offline. Last seen 1 Woche 4 Tage ago.
Assistenzarzt
Beigetreten: 27.05.2009
Beiträge: 88
Gruppen: Keine

@Iophostoma: Ja es gibt hier eine maximal zulässige Begrenzung für Assistentenstelln in Bezug auf die Oberarztstellen! Die Zahl der Assistenten darf maximal gleich groß sein wie die Zahl der Oberärzte einer Abteilung (exklusive des Primars)! Diese Regel wird zwar immer öfter sikutiert ob es nicht mehr Assistenten geben sollen dürfte, aber bis jetzt ist sie noch gültig. Es gibt jedoch auch weitere Begrenzungen der Assistentenzahlen wie zum Beispiel Zahl der Gebruten und Operationen auf einer Gynäkologie, Zahl der Operationen in anderen operativen Fächern Fächern sowie die Patientenzahl und Behandlungspektrum auf einer Station um nur einige zu nennen. Außerdem werden sehr oft Assistentenstelln in Oberarztstellen umgewandelt um gut ausgebildetets Personal im Haus zu halten, sehr zum Leidwesen jener die eine Facharztausbildung machen wollen. Insofern stimmen also die Angaben auf der Seite unter deinem Link nur in der Theorie, in der Praxis ist die Zahl der Ausbildungstellen leider öfters geringer!
 
Hoffe das hilft dir weiter!
 
LG,
Egoist

Das einzige was im Leben wirklich zählt, das bin ich!

schallvogl User offline. Last seen 15 Stunden 10 Minuten ago.
Assistenzarzt
Beigetreten: 27.05.2009
Beiträge: 1085

ad Egoist: Hast Du da einen Link dazu? Ich kannte die Regel auch wie von Dir angegeben, allerdings inklusive Primar. Würde mich persönlich interessieren.
Vielen Dank.

Egoist User offline. Last seen 1 Woche 4 Tage ago.
Assistenzarzt
Beigetreten: 27.05.2009
Beiträge: 88
Gruppen: Keine

@ Schallvogl: Nein, habe ich leider nicht! Das Wissen stammt noch aus meiner Zeit als Turnusärztevertreter wo ich einmal bei einer Tagung diese Information erhalten habe. Es wurde da extra betont, dass es maximal soviele Assistentenstellen wie Oberärzte geben darf und der Primar nicht dazuzählt!

LG,
Egoist

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klanasani User offline. Last seen 17 Stunden 46 Minuten ago.
Assistenzarzt
Beigetreten: 27.05.2009
Beiträge: 2416
Gruppen: Keine

kenn diese regel auch so, allerdings so, dass ALLE fachärzte der abteilung (also inkl primar) zählen.
 

lophostoma User offline. Last seen 2 Wochen 2 Tage ago.
Turnusarzt
Beigetreten: 03.03.2010
Beiträge: 17

Im Ärztegesetzt (§10) steht...
 
(3) Gleichzeitig mit der Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die Ausbildung zum Facharzt eines Sonderfaches - ausgenommen Universitätskliniken, Klinische Institute und sonstige Organisationseinheiten einschließlich allfälliger Untereinheiten von Medizinischen Universitäten sowie Untersuchungsanstalten der Gesundheitsverwaltung - ist die Zahl der Ausbildungsstellen für die Ausbildung im Hauptfach, die wegen des Ausbildungserfolges nicht überschritten werden darf, unter Berücksichtigung der im Abs. 2 für die Anerkennung als Ausbildungsstätte genannten Voraussetzungen einschließlich der Zahl der ausbildenden Ärzte festzusetzen. In Universitätskliniken, Klinischen Instituten und sonstigen Organisationseinheiten einschließlich allfälliger Untereinheiten von Medizinischen Universitäten sowie Untersuchungsanstalten der Gesundheitsverwaltung gilt die Zahl der jeweils im Rahmen von Dienstverhältnissen beschäftigten und zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Fachärzte des betreffenden Sonderfaches als Höchstzahl der Ausbildungsstellen für die Ausbildung im Hauptfach. Bei ihrer Besetzung sind die Bettenzahl, der Inhalt und Umfang der medizinischen Leistungen und der Ausbildungseinrichtungen entsprechend zu berücksichtigen. Die Zahl der zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Fachärzte des betreffenden Sonderfaches in Universitätskliniken, Klinischen Instituten und sonstigen Organisationseinheiten einschließlich allfälliger Untereinheiten von Medizinischen Universitäten sowie Untersuchungsanstalten der Gesundheitsverwaltung sind vom Ausbildungsverantwortlichen bis längstens 15. Jänner und 15. Juli eines jeden Jahres schriftlich, auch per Telefax oder E-Mail im Wege der Landesärztekammer der Österreichischen Ärztekammer jeweils zum Stichtag 1. Jänner und 1. Juli eines jeden Jahres bekannt zu geben.
 
De Regel "maximal soviele Assistenten wie Fachärzte" scheint also nur für Universitätskliniken zu gelten. In "normalen" Spitälern wird die Anzahl aufgrund verschiedenster Faktoren (Absatz 2) gewählt (Anzahl der Oberärzte, Auslastung, Fachrichtungen und Fachschwerpunkte der Abteilung, etc...), aber wie die Anzahl zu berechnen ist, steht sichtlich nicht drinnen.

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