Details zu jedem Fach

     
  Allgemeinmedizin      
  Anästhäsiologie und Intensivmedizin Medizinische Radiologie-Diagnostik  
  Anatomie Mund- Kiefer- und Gesichtchirurgie  
  Arbeits- und Betriebsmedizin Neurobiologie  
  Augenheilkunge und Optometrie Neurochirurgie  
  Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin Neurologie  
  Chirurgie Neuropathologie  
  Frauenheilkunde und Geburtshilfe Nuklearmedizin  
  Gerichtsmedizin Orthopädie und orthopädische Chirurgie  
  HNO Pathologie  
  Haut- und Geschlechtskrankheiten Pathophysiologie  
  Histologie und Embryologie Pharmakologie und Toxikologie  
  Hygiene und Mikrobiologie Physikalische Medizin  
  Immunologie Plastische Chirurgie  
  Innere Medizin Psychiatrie  
  Kinderchirurgie Sozialmedizin  
  Kinder- und Jugendheilkunde Spezifische Prophylaxe und Tropenhygiene  
  Lungenkrankheiten Strahlentherapie - Radioonkologie  
  Medizinische Biologie Tumorbiologie  
  Medizinische Biophysik Unfallchirurgie  
  Medizinische und chemische Labordiagnostik Urologie  
  Medizinische Leistungsphysiologie Virologie  
       

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Informationen zur Facharztprüfung auf Arztakademie.at

§ 20 der Ärzte-Ausbildungsordnung nennt insgesamt 44 Sonderfächer:

Arzt für Allgemeinmedizin

Facharzt für:
1 Anästhesiologie und Intensivmedizin
2 Anatomie
3 Arbeits- und Betriebsmedizin
4 Augenheilkunde und Optometrie
5 Blutgruppenserologie und Transfusionmedizin
6 Chirurgie
7 Frauenheilkunde und Geburtshilfe
8 Gerichtsmedizin
9 Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten
10 Haut- und Geschlechtskrankheiten
11 Histologie und Embryologie
12 Hygiene und Mikrobiologie
13 Immunologie
14 Innere Medizin
15 Kinderchirurgie
16 Kinder- und Jugendheilkunde
17 Lungenkrankheiten
18 Medizinische Biologie
19 Medizinische Biophysik
20 Medizinische und chemische Labordiagnostik
21 Medizinische Leistungsphysiologie
22 Medizinische Radiologie - Diagnostik
23 Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
24 Neurobiologie
25 Neurochirurgie
26 Neurologie
27 Neuropathologie
28 Nuklearmedizin
29 Orthopädie und orthopädische Chirurgie
30 Pathologie
31 Pathophysiologie
32 Pharmakologie und Toxikologie
33 Physikalische Medizin
34 Physiologie
35 Plastische Chirurgie
36 Psychiatrie
37 Sozialmedizin
38 Spezifische Prophylaxe und Tropenhygiene
39 Strahlentherapie-Radioonkologie
40 Tumorbiologie
41 Unfallchirurgie
42 Urologie
43 Virologie.

 

Facharztausbildung

ANÄSTHESIOLOGIE UND INTENSIVMEDIZIN

Hauptfach: Fünf Jahre einschließlich eines theoretischen Kurses in Form einer universitären Lehrveranstaltung,die auch geblockt veranstaltet werden kann,an einer anerkannten Ausbildungsstätte für Anästhesiologie und Intensivmedizin. Pflichtnebenfächer:

  • Sechs Monate Innere Medizin
  • Sechs Monate Chirurgie,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Unfallchirurgie,Herzchirurgie oder Thoraxchirurgie anzurechnen ist.

Wahlnebenfacher: Keine.

ANATOMIE

Hauptfach: Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:Zwölf Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 1,3,4,5,6,7,9,10,14, 15,16,17,21,22,23,25,26,28,29,33,35,36,39,41 und 42 genannten Sonderfächer,wobei jedes Pflichtnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist. Wahlnebenfacher: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 1 bis43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.

 

ARBEITS-UND BETRIEBSMEDIZIN

Hauptfach: Vier Jahre einschließlich eines zwölfwöchigen theoretischen und praktischen arbeitsmedizinischen Kurses an einer Akademie für Arbeitsmedizin,der auch geblockt veranstaltet werdenkann. Pflichtnebenfächer:

Wahlnebenfacher: Sechs Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs.1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.

AUGENHEILKUNDE UND OPTOMETRIE

Hauptfach: Fünf Jahre.

Pflichtnebenfächer:

  • Sechs Monate Innere Medizin
  • Drei Monate Chirurgie
  • Drei Monate Unfallchirurgie oder Plastische Chirurgie.

Wahlnebenfacher: Keine.

BLUTGRUPPENSEROLOGIE UND TRANSFUSIONSMEDIZIN

Hauptfach:Vier Jahre,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens zwölf Monaten Hygiene und Mikrobiologie,Immunologie oder Medizinische und Chemische Labordiagnostik anzurechnen ist.

Pflichtnebenfächer:

  • Zwölf Monate Innere Medizin,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens sechs Monaten Kinder-und Jugendheilkunde anzurechnen ist
  • Zwölf Monate in einem der im § 20 Abs..1 Z 1,6 und 7 genannten Sonderfächer,wobei jedes Pflichtnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.

Wahlnebenfacher: Keine.

CHIRURGIE

Hauptfach: Vier Jahre.

Pflichtnebenfächer:

  • Sechs Monate Innere Medizin,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Medizinische und Chemische Labordiagnostik oder Immunologie anzurechnen ist
  • Sechs Monate Unfallchirurgie
  • Sechs Monate Pathologie oder sechs Monate Gerichtsmedizin oder sechs Monate Anatomie
  • Drei Monate Anästhesiologie und Intensivmedizin.

Wahlnebenfacher: Drei Monate in einem der im § 20 Abs.1 Z 15,23,25,35 und 41 genannten Sonderfächer.

FRAUENHEILKUNDE UND GEBURTSHILFE Hauptfach:Vier Jahre.Pflichtnebenfächer:

  • Zwölf Monate Chirurgie,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Urologie anzurechnen ist;
  • Sechs Monate Innere Medizin;
  • Drei Monate Kinder-und Jugendheilkunde in einer Organisationseinheit für Geburtshilfe.

Wahlnebenfacher: Drei Monate in einem der im § 20 Abs.1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer.

GERICHTSMEDIZIN Hauptfach:Vier Jahre.Pflichtnebenfächer: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 1,3,4,5,6,7,9,10,14, 15,16,17,21,22,23,25,26,28,29,33,35,36,39,41 und 42 genannten Sonderfächer,wobei jedes Pflichtnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist. Wahlnebenfacher: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs..1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.

HALS-,NASEN-UND OHRENKRANKHEITEN Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:

  • Sechs Monate Chirurgie,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Gefäßchirurgie,Mund-,Kiefer-und Gesichtschirurgie,Neurochirurgie,Plastische Chirurgie oder Unfallchirurgie anzurechnen ist
  • Drei Monate Kinder-und Jugendheilkunde
  • Drei Monate Innere Medizin.

Wahlnebenfacher: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs..1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.

HAUT-UND GESCHLECHTSKRANKHEITENHauptfach:Vier Jahre.Pflichtnebenfächer:

  • Zwölf Monate Innere Medizin,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von jeweils höchstens drei Monaten Lungenkrankheiten,Neurologie oder Psychiatrie anzurechnen ist
  • Neun Monate Chirurgie,wobei hierauf eine Ausbildung in der Dauer von jeweils höchstens drei Monaten Gefäßchirurgie,Plastische Chirurgie oder Unfallchirurgie anzurechnen ist.

Wahlnebenfacher: Drei Monate in einem der im §20 Abs.1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer.

HISTOLOGIE UND EMBRYOLOGIEHauptfach:Vier Jahre,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Anatomie in der Dauer von zwölf Monaten anzurechnen ist. Pflichtnebenfächer: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 1,3,4,5,6,7,9,10,14, 15,16,17,21,22,23,25,26,28,29,33,35,36,39,41 und 42 genannten Sonderfächer,wobei jedes Pflichtnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.Wahlnebenfacher: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs..1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.

HYGIENE UND MIKROBIOLOGIE Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:

Wahlnebenfacher: Sechs Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs.1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.

IMMUNOLOGIE Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:

Wahlnebenfacher: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 12,20,27,30,31,32 und 40 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.

INNERE MEDIZIN Hauptfach:Fünf Jahre. Pflichtnebenfächer:Keine. Wahlnebenfacher: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs..1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.

KINDERCHIRURGIEHauptfachDrei JahrePflichtnebenfächer:

  • 2 Jahre Chirurgie
  • 3 Monate Unfallchirurgie
  • 6 Monate Urologie
  • 3 Monate Kinder-und Jugendheilkunde

Wahlnebenfächer:Keine

KINDER- UND JUGENDHEILKUNDEHauptfachVier Jahre,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in derDauer von höchstens sechs Monaten Kinder- und Jugendneuropsychiatrie als Schwerpunktausbildung in Neurologie oder in Psychiatrie anzurechnen ist.Pflichtnebenfächer:

  • 2 Monate Hals-,Nasen-und Ohrenkrankheiten
  • 2 Monate Haut-und Geschlechtskrankheiten
  • 3 Monate Chirurgie
  • 3 Monate Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • 3 Monate Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
  • 5 Monate Innere Medizin

Wahlnebenfächer:Sechs Monate in einem oder zwei der im §20 Abs.1 Z 1 bis 43 genannten Sonder-
fächer
,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.

LUNGENKRANKHEITENHauptfachVier Jahre,wobei hierauf eine Ausbildung in Medizinischer Radiologie-Diagnostik in der Dauer von sechs Monaten anzurechnen ist.Pflichtnebenfächer:

  • 3 Monate Kinder-und Jugendheilkunde
  • 21 Monate Innere Medizin einschließlich zwölf MonateKardiologie,wobei auf diese Schwerpunktausbildung eine Ausbildung in der Dauer von jeweils höchstens drei Monaten Lungenkrankheiten, Neurologie oder Psychiatrie anzurechnen ist
  • 6 Monate Medizinische Radiologie-Diagnostik,sofern nicht im Rahmen der Ausbildung im Hauptfach sechs Monate Medizinische Radiologie-Diagnostik absolviert worden sind

Wahlnebenfächer:Keine

MEDIZINISCHE BIOLOGIE Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:

Wahlnebenfacher: Sechs Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.

MEDIZINISCHE BIOPHYSIK Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:

Wahlnebenfacher: Sechs Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs.1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.

MEDIZINISCHE UND CHEMISCHE LABORDIAGNOSTIKHauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:

Wahlnebenfacher: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 4,5,8,12,13,18,20,28, 30,32,34,36,37,38 und 43 genannten Sonderfächer,wobei in einem Wahlnebenfach zumindest drei Monate zu absolvieren sind.

MEDIZINISCHE LEISTUNGSPHYSIOLOGIE Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:

  • Zwölf Monate Innere Medizin,wobei hierauf eine Ausbildung in Kardiologie in der Dauer von höchstens drei Monaten anrechenbar ist
  • Drei Monate Neurologie
  • Drei Monate Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
  • Drei Monate Physikalische Medizin.

Wahlnebenfacher: Drei Monate in einem der im § 20 Abs.1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.

MEDIZINISCHE RADIOLOGIE-DIAGNOSTIK Hauptfach:Fünf Jahre,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Strahlentherapie-Radioonkologie oder in Nuklearmedizin in der Dauer von höchstens zwölf Monaten oder Strahlentherapie-Radioonkologie und Nuklearmedizin jeweils in der Dauer von sechs Monaten anzurechnen ist. Pflichtnebenfächer:

  • Sechs Monate Innere Medizin
  • Drei Monate Chirurgie.

Wahlnebenfacher: Drei Monate in einem der im §20 Abs.1 Z 1,3,4,6,7,9,10,12,14,15,16,17,22, 23,25,26,28,29,33,35,36,38,39,41 und 42 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.

MUND-,KIEFER-UND GESICHTSCHIRURGIEHauptfach:Drei Jahre. Pflichtnebenfächer:

  • Sechs Monate Chirurgie
  • Sechs Monate Innere Medizin
  • Zwei Jahre Zahn-,Mund-und Kieferheilkunde.

Wahlnebenfacher: Keine.

NEUROBIOLOGIEHauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 1,3,4,5,6,7,9,10,14, 15,16,17,21,22,23,25,26,28,29,33,35,36,39,41 und 42 genannten Sonderfächer,wobei jedes Pflichtnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist. Wahlnebenfacher: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 2,11,12,13,18,25,26, 27,30,31,32,34,40 und 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.

NEUROCHIRURGIE Hauptfach:Fünf Jahre. Pflichtnebenfächer:

  • Sechs Monate Chirurgie,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Orthopädie und Orthopädischer Chirurgie,Plastischer Chirurgie,Gefäßchirurgie oder Unfallchirurgie anzurechnen ist
  • Sechs Monate Neurologie,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Neuropathologie anzurechnen ist.

Wahlnebenfacher: Keine.

NEUROLOGIE Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:

  • Zwölf Monate Innere Medizin,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von jeweils höchstens drei Monaten Lungenkrankheiten,Neurochirurgie oder Psychiatrie anzurechnen ist
  • Zwölf Monate Psychiatrie.

Wahlnebenfacher: Keine.

NEUROPATHOLOGIE Hauptfach:Drei Jahre. Pflichtnebenfächer:

Wahlnebenfacher: Keine.

NUKLEARMEDIZIN Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:

  • Zwölf Monate Innere Medizin,wobei hierauf eine Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Lungenkrankheiten anrechenbar ist
  • Zwölf Monate Medizinische Radiologie-Diagnostik oder zwölf Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 6,7,9,10,14,16,20,26,36 oder 42 genannten Sonderfächer,wobei jedes Pflichtnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.

Wahlnebenfacher:Keine.

ORTHOPÄDIE UND ORTHOPÄDISCHE CHIRURGIE Hauptfach:Vier Jahre,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Physikalischer Medizin in der Dauer von höchstens sechs Monaten anzurechnen ist. Pflichtnebenfächer:

  • Zwölf Monate Chirurgie,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Plastische Chirurgie,Neurochirurgie oder Gefäßchirurgie anzurechnen ist
  • Drei Monate Kinder-und Jugendheilkunde
  • Drei Monate Neurologie
  • Sechs Monate Unfallchirurgie.

Wahlnebenfacher: Keine.

PATHOLOGIE Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs..1 Z 1,3,5,6,9,10,14,16, 17,22,24,25,26,33,35,36,39,41 und 42 genannten Sonderfächer,wobei jedes Pflichtnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist. Wahlnebenfacher: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs..1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.

PATHOPHYSIOLOGIE Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 1,3,4,5,6,7,9,10,14, 15,16,17,21,22,23,25,26,28,29,33,35,36,39,41 und 42 genannten Sonderfächer,wobei jedes Pflichtnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist. Wahlnebenfacher: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs..1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.

PHARMAKOLOGIE UND TOXIKOLOGIE Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:

Wahlnebenfacher: Sechs Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs.1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.

PHYSIKALISCHE MEDIZIN Hauptfach:Vier Jahre,wobei hierauf eine Ausbildung in der Dauer von jeweils höchstens sechs Monaten Chirurgie und Unfallchirurgie oder Innere Medizin oder Neurochirurgie oder Neurologie oder Orthopädie und Orthopädische Chirurgie anzurechnen ist. Pflichtnebenfächer:

  • Zwölf Monate Innere Medizin
  • Sechs Monate Neurologie
  • Drei Monate Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
  • Drei Monate Unfallchirurgie.

Wahlnebenfacher: Keine.

PLASTISCHE CHIRURGIE Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer: 2.1.Drei Monate Anatomie oder drei Monate Pathologie oder drei Monate Pathophysiologie; 2.2.zwölf Monate Chirurgie; 2.3.sechs Monate Unfallchirurgie; 2.4.rei Monate Innere Medizin; Wahlnebenfacher:Keine.

PSYCHIATRIE Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:

  • Zwölf Monate Innere Medizin,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von jeweils höchstens drei Monaten Lungenkrankheiten oder Neurologie anzurechnen ist
  • Zwölf Monate Neurologie.

Wahlnebenfacher: Keine.

SOZIALMEDIZIN Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:

Wahlnebenfacher: Sechs Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs.1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.

SPEZIFISCHE PROPHYLAXE UND TROPENHYGIENE Hauptfach:Vier Jahre,wobei hierauf ein theoretischer Kurs in Form einer universitären Lehrveranstaltung, die auch geblockt veranstaltet werden kann,in der Dauer von höchstens rei Monaten anrechenbar ist. Pflichtnebenfächer:

  • Zwölf Monate Innere Medizin
  • Zwölf Monate Hygiene und Mikrobiologie.

Wahlnebenfacher: Keine.

STRAHLENTHERAPIE-RADIOONKOLOGIE Hauptfach:Fünf Jahre,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Medizinischer Radiologie-Diagnostik in er Dauer von höchstens zwölf Monaten anzurechnen ist. Pflichtnebenfächer:Sechs Monate Innere Medizin. Wahlnebenfacher: Sechs Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 4,6,7,9,10,15,16,17, 22,23,25,26,28,29,30,35,36,40,41 und 42 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.

TUMORBIOLOGIE Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:

Wahlnebenfacher: Sechs Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs.1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.

UNFALLCHIRURGIE Hauptfach:Drei Jahre. Pflichtnebenfächer:

  • Drei Monate Anästhesiologie und Intensivmedizin
  • Fünfzehn Monate Chirurgie,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Gefäßchirurgie anzurechnen ist
  • Sechs Monate Neurochirurgie
  • Drei Monate Plastische Chirurgie
  • Sechs Monate Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
  • Drei Monate Anatomie oder drei Monate Gerichtsmedizin oder drei Monate Pathologie.

Wahlnebenfacher: Keine.

UROLOGIE Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:

  • Fünfzehn Monate Chirurgie,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Plastische Chirurgie,Unfallchirurgie,Neurochirurgie oder Kinderchirurgie anzurechnen ist
  • Sechs Monate Innere Medizin
  • Drei Monate Frauenheilkunde und Geburtshilfe.

Wahlnebenfacher: Keine.

VIROLOGIE Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:

  • Zwölf Monate Innere Medizin
  • Zwölf Monate Hygiene und Mikrobiologie.

Wahlnebenfacher: Keine.

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