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Informationen zur Facharztprüfung auf Arztakademie.at
§ 20 der Ärzte-Ausbildungsordnung nennt insgesamt 44 Sonderfächer:
Arzt für Allgemeinmedizin
Facharzt für: 1 Anästhesiologie und Intensivmedizin 2 Anatomie 3 Arbeits- und Betriebsmedizin 4 Augenheilkunde und Optometrie 5 Blutgruppenserologie und Transfusionmedizin 6 Chirurgie 7 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 8 Gerichtsmedizin 9 Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten 10 Haut- und Geschlechtskrankheiten 11 Histologie und Embryologie 12 Hygiene und Mikrobiologie 13 Immunologie 14 Innere Medizin 15 Kinderchirurgie 16 Kinder- und Jugendheilkunde 17 Lungenkrankheiten 18 Medizinische Biologie 19 Medizinische Biophysik 20 Medizinische und chemische Labordiagnostik 21 Medizinische Leistungsphysiologie 22 Medizinische Radiologie - Diagnostik 23 Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie 24 Neurobiologie 25 Neurochirurgie 26 Neurologie 27 Neuropathologie 28 Nuklearmedizin 29 Orthopädie und orthopädische Chirurgie 30 Pathologie 31 Pathophysiologie 32 Pharmakologie und Toxikologie 33 Physikalische Medizin 34 Physiologie 35 Plastische Chirurgie 36 Psychiatrie 37 Sozialmedizin 38 Spezifische Prophylaxe und Tropenhygiene 39 Strahlentherapie-Radioonkologie 40 Tumorbiologie 41 Unfallchirurgie 42 Urologie 43 Virologie.
Facharztausbildung
ANÄSTHESIOLOGIE UND INTENSIVMEDIZIN
Hauptfach: Fünf Jahre einschließlich eines theoretischen Kurses in Form einer universitären Lehrveranstaltung,die auch geblockt veranstaltet werden kann,an einer anerkannten Ausbildungsstätte für Anästhesiologie und Intensivmedizin. Pflichtnebenfächer:
- Sechs Monate Innere Medizin
- Sechs Monate Chirurgie,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Unfallchirurgie,Herzchirurgie oder Thoraxchirurgie anzurechnen ist.
Wahlnebenfacher: Keine.
ANATOMIE
Hauptfach: Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:Zwölf Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 1,3,4,5,6,7,9,10,14, 15,16,17,21,22,23,25,26,28,29,33,35,36,39,41 und 42 genannten Sonderfächer,wobei jedes Pflichtnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist. Wahlnebenfacher: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 1 bis43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
ARBEITS-UND BETRIEBSMEDIZIN
Hauptfach: Vier Jahre einschließlich eines zwölfwöchigen theoretischen und praktischen arbeitsmedizinischen Kurses an einer Akademie für Arbeitsmedizin,der auch geblockt veranstaltet werdenkann. Pflichtnebenfächer:
- Zwölf Monate Innere Medizin
- Sechs Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 4,7,9,10,12,17,26,28,31,35, 36 und 41 genannten Sonderfächer,wobei jedes Pflichtnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
Wahlnebenfacher: Sechs Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs.1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
AUGENHEILKUNDE UND OPTOMETRIE
Hauptfach: Fünf Jahre.
Pflichtnebenfächer:
- Sechs Monate Innere Medizin
- Drei Monate Chirurgie
- Drei Monate Unfallchirurgie oder Plastische Chirurgie.
Wahlnebenfacher: Keine.
BLUTGRUPPENSEROLOGIE UND TRANSFUSIONSMEDIZIN
Hauptfach:Vier Jahre,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens zwölf Monaten Hygiene und Mikrobiologie,Immunologie oder Medizinische und Chemische Labordiagnostik anzurechnen ist.
Pflichtnebenfächer:
- Zwölf Monate Innere Medizin,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens sechs Monaten Kinder-und Jugendheilkunde anzurechnen ist
- Zwölf Monate in einem der im § 20 Abs..1 Z 1,6 und 7 genannten Sonderfächer,wobei jedes Pflichtnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
Wahlnebenfacher: Keine.
CHIRURGIE
Hauptfach: Vier Jahre.
Pflichtnebenfächer:
- Sechs Monate Innere Medizin,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Medizinische und Chemische Labordiagnostik oder Immunologie anzurechnen ist
- Sechs Monate Unfallchirurgie
- Sechs Monate Pathologie oder sechs Monate Gerichtsmedizin oder sechs Monate Anatomie
- Drei Monate Anästhesiologie und Intensivmedizin.
Wahlnebenfacher: Drei Monate in einem der im § 20 Abs.1 Z 15,23,25,35 und 41 genannten Sonderfächer.
FRAUENHEILKUNDE UND GEBURTSHILFE Hauptfach:Vier Jahre.Pflichtnebenfächer:
- Zwölf Monate Chirurgie,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Urologie anzurechnen ist;
- Sechs Monate Innere Medizin;
- Drei Monate Kinder-und Jugendheilkunde in einer Organisationseinheit für Geburtshilfe.
Wahlnebenfacher: Drei Monate in einem der im § 20 Abs.1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer.
GERICHTSMEDIZIN Hauptfach:Vier Jahre.Pflichtnebenfächer: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 1,3,4,5,6,7,9,10,14, 15,16,17,21,22,23,25,26,28,29,33,35,36,39,41 und 42 genannten Sonderfächer,wobei jedes Pflichtnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist. Wahlnebenfacher: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs..1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
HALS-,NASEN-UND OHRENKRANKHEITEN Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:
- Sechs Monate Chirurgie,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Gefäßchirurgie,Mund-,Kiefer-und Gesichtschirurgie,Neurochirurgie,Plastische Chirurgie oder Unfallchirurgie anzurechnen ist
- Drei Monate Kinder-und Jugendheilkunde
- Drei Monate Innere Medizin.
Wahlnebenfacher: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs..1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
HAUT-UND GESCHLECHTSKRANKHEITENHauptfach:Vier Jahre.Pflichtnebenfächer:
- Zwölf Monate Innere Medizin,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von jeweils höchstens drei Monaten Lungenkrankheiten,Neurologie oder Psychiatrie anzurechnen ist
- Neun Monate Chirurgie,wobei hierauf eine Ausbildung in der Dauer von jeweils höchstens drei Monaten Gefäßchirurgie,Plastische Chirurgie oder Unfallchirurgie anzurechnen ist.
Wahlnebenfacher: Drei Monate in einem der im §20 Abs.1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer.
HISTOLOGIE UND EMBRYOLOGIEHauptfach:Vier Jahre,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Anatomie in der Dauer von zwölf Monaten anzurechnen ist. Pflichtnebenfächer: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 1,3,4,5,6,7,9,10,14, 15,16,17,21,22,23,25,26,28,29,33,35,36,39,41 und 42 genannten Sonderfächer,wobei jedes Pflichtnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.Wahlnebenfacher: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs..1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
HYGIENE UND MIKROBIOLOGIE Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:
- Sechs Monate Innere Medizin
- Zwölf Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 1,3,4,5,6,7,9,10,14,15,16,17, 21,22,23,25,26,28,29,33,35,36,39,41 und 42 genannten Sonderfächer,wobei jedes Pflichtnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
Wahlnebenfacher: Sechs Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs.1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
IMMUNOLOGIE Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:
Wahlnebenfacher: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 12,20,27,30,31,32 und 40 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
INNERE MEDIZIN Hauptfach:Fünf Jahre. Pflichtnebenfächer:Keine. Wahlnebenfacher: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs..1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
KINDERCHIRURGIEHauptfachDrei JahrePflichtnebenfächer:
- 2 Jahre Chirurgie
- 3 Monate Unfallchirurgie
- 6 Monate Urologie
- 3 Monate Kinder-und Jugendheilkunde
Wahlnebenfächer:Keine
KINDER- UND JUGENDHEILKUNDEHauptfachVier Jahre,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in derDauer von höchstens sechs Monaten Kinder- und Jugendneuropsychiatrie als Schwerpunktausbildung in Neurologie oder in Psychiatrie anzurechnen ist.Pflichtnebenfächer:
- 2 Monate Hals-,Nasen-und Ohrenkrankheiten
- 2 Monate Haut-und Geschlechtskrankheiten
- 3 Monate Chirurgie
- 3 Monate Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- 3 Monate Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
- 5 Monate Innere Medizin
Wahlnebenfächer:Sechs Monate in einem oder zwei der im §20 Abs.1 Z 1 bis 43 genannten Sonder- fächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
LUNGENKRANKHEITENHauptfachVier Jahre,wobei hierauf eine Ausbildung in Medizinischer Radiologie-Diagnostik in der Dauer von sechs Monaten anzurechnen ist.Pflichtnebenfächer:
- 3 Monate Kinder-und Jugendheilkunde
- 21 Monate Innere Medizin einschließlich zwölf MonateKardiologie,wobei auf diese Schwerpunktausbildung eine Ausbildung in der Dauer von jeweils höchstens drei Monaten Lungenkrankheiten, Neurologie oder Psychiatrie anzurechnen ist
- 6 Monate Medizinische Radiologie-Diagnostik,sofern nicht im Rahmen der Ausbildung im Hauptfach sechs Monate Medizinische Radiologie-Diagnostik absolviert worden sind
Wahlnebenfächer:Keine
MEDIZINISCHE BIOLOGIE Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:
- Sechs Monate Innere Medizin
- Zwölf Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 1,3,4,5,6,7,9,10,14,15,16,17, 21,22,23,25,26,28,29,33,35,36,39,41 und 42 genannten Sonderfächer,wobei jedes Pflichtnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
Wahlnebenfacher: Sechs Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
MEDIZINISCHE BIOPHYSIK Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:
- Sechs Monate Innere Medizin
- Zwölf Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 1,3,4,5,6,7,9,10,14,15,16,17, 21,22,23,25,26,28,29,33,35,36,39,41 und 42 genannten Sonderfächer,wobei jedes Pflichtnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
Wahlnebenfacher: Sechs Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs.1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
MEDIZINISCHE UND CHEMISCHE LABORDIAGNOSTIKHauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:
Wahlnebenfacher: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 4,5,8,12,13,18,20,28, 30,32,34,36,37,38 und 43 genannten Sonderfächer,wobei in einem Wahlnebenfach zumindest drei Monate zu absolvieren sind.
MEDIZINISCHE LEISTUNGSPHYSIOLOGIE Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:
- Zwölf Monate Innere Medizin,wobei hierauf eine Ausbildung in Kardiologie in der Dauer von höchstens drei Monaten anrechenbar ist
- Drei Monate Neurologie
- Drei Monate Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
- Drei Monate Physikalische Medizin.
Wahlnebenfacher: Drei Monate in einem der im § 20 Abs.1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
MEDIZINISCHE RADIOLOGIE-DIAGNOSTIK Hauptfach:Fünf Jahre,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Strahlentherapie-Radioonkologie oder in Nuklearmedizin in der Dauer von höchstens zwölf Monaten oder Strahlentherapie-Radioonkologie und Nuklearmedizin jeweils in der Dauer von sechs Monaten anzurechnen ist. Pflichtnebenfächer:
- Sechs Monate Innere Medizin
- Drei Monate Chirurgie.
Wahlnebenfacher: Drei Monate in einem der im §20 Abs.1 Z 1,3,4,6,7,9,10,12,14,15,16,17,22, 23,25,26,28,29,33,35,36,38,39,41 und 42 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
MUND-,KIEFER-UND GESICHTSCHIRURGIEHauptfach:Drei Jahre. Pflichtnebenfächer:
- Sechs Monate Chirurgie
- Sechs Monate Innere Medizin
- Zwei Jahre Zahn-,Mund-und Kieferheilkunde.
Wahlnebenfacher: Keine.
NEUROBIOLOGIEHauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 1,3,4,5,6,7,9,10,14, 15,16,17,21,22,23,25,26,28,29,33,35,36,39,41 und 42 genannten Sonderfächer,wobei jedes Pflichtnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist. Wahlnebenfacher: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 2,11,12,13,18,25,26, 27,30,31,32,34,40 und 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
NEUROCHIRURGIE Hauptfach:Fünf Jahre. Pflichtnebenfächer:
- Sechs Monate Chirurgie,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Orthopädie und Orthopädischer Chirurgie,Plastischer Chirurgie,Gefäßchirurgie oder Unfallchirurgie anzurechnen ist
- Sechs Monate Neurologie,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Neuropathologie anzurechnen ist.
Wahlnebenfacher: Keine.
NEUROLOGIE Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:
- Zwölf Monate Innere Medizin,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von jeweils höchstens drei Monaten Lungenkrankheiten,Neurochirurgie oder Psychiatrie anzurechnen ist
- Zwölf Monate Psychiatrie.
Wahlnebenfacher: Keine.
NEUROPATHOLOGIE Hauptfach:Drei Jahre. Pflichtnebenfächer:
Wahlnebenfacher: Keine.
NUKLEARMEDIZIN Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:
- Zwölf Monate Innere Medizin,wobei hierauf eine Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Lungenkrankheiten anrechenbar ist
- Zwölf Monate Medizinische Radiologie-Diagnostik oder zwölf Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 6,7,9,10,14,16,20,26,36 oder 42 genannten Sonderfächer,wobei jedes Pflichtnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
Wahlnebenfacher:Keine.
ORTHOPÄDIE UND ORTHOPÄDISCHE CHIRURGIE Hauptfach:Vier Jahre,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Physikalischer Medizin in der Dauer von höchstens sechs Monaten anzurechnen ist. Pflichtnebenfächer:
- Zwölf Monate Chirurgie,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Plastische Chirurgie,Neurochirurgie oder Gefäßchirurgie anzurechnen ist
- Drei Monate Kinder-und Jugendheilkunde
- Drei Monate Neurologie
- Sechs Monate Unfallchirurgie.
Wahlnebenfacher: Keine.
PATHOLOGIE Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs..1 Z 1,3,5,6,9,10,14,16, 17,22,24,25,26,33,35,36,39,41 und 42 genannten Sonderfächer,wobei jedes Pflichtnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist. Wahlnebenfacher: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs..1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
PATHOPHYSIOLOGIE Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 1,3,4,5,6,7,9,10,14, 15,16,17,21,22,23,25,26,28,29,33,35,36,39,41 und 42 genannten Sonderfächer,wobei jedes Pflichtnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist. Wahlnebenfacher: Zwölf Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs..1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
PHARMAKOLOGIE UND TOXIKOLOGIE Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:
- Sechs Monate Innere Medizin
- Zwölf Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 1,3,4,5,6,7,9,10,14,15,16,17, 21,22,23,25,26,28,29,33,35,36,39,41 und 42 genannten Sonderfächer,wobei jedes Pflichtnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
Wahlnebenfacher: Sechs Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs.1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
PHYSIKALISCHE MEDIZIN Hauptfach:Vier Jahre,wobei hierauf eine Ausbildung in der Dauer von jeweils höchstens sechs Monaten Chirurgie und Unfallchirurgie oder Innere Medizin oder Neurochirurgie oder Neurologie oder Orthopädie und Orthopädische Chirurgie anzurechnen ist. Pflichtnebenfächer:
- Zwölf Monate Innere Medizin
- Sechs Monate Neurologie
- Drei Monate Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
- Drei Monate Unfallchirurgie.
Wahlnebenfacher: Keine.
PLASTISCHE CHIRURGIE Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer: 2.1.Drei Monate Anatomie oder drei Monate Pathologie oder drei Monate Pathophysiologie; 2.2.zwölf Monate Chirurgie; 2.3.sechs Monate Unfallchirurgie; 2.4.rei Monate Innere Medizin; Wahlnebenfacher:Keine.
PSYCHIATRIE Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:
- Zwölf Monate Innere Medizin,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von jeweils höchstens drei Monaten Lungenkrankheiten oder Neurologie anzurechnen ist
- Zwölf Monate Neurologie.
Wahlnebenfacher: Keine.
SOZIALMEDIZIN Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:
- Sechs Monate Innere Medizin
- Zwölf Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 1,3,4,5,6,7,9,10,14,15,16,17, 21,22,23,25,26,28,29,33,35,36,39,41 und 42 genannten Sonderfächer,wobei jedes Pflichtnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
Wahlnebenfacher: Sechs Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs.1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
SPEZIFISCHE PROPHYLAXE UND TROPENHYGIENE Hauptfach:Vier Jahre,wobei hierauf ein theoretischer Kurs in Form einer universitären Lehrveranstaltung, die auch geblockt veranstaltet werden kann,in der Dauer von höchstens rei Monaten anrechenbar ist. Pflichtnebenfächer:
- Zwölf Monate Innere Medizin
- Zwölf Monate Hygiene und Mikrobiologie.
Wahlnebenfacher: Keine.
STRAHLENTHERAPIE-RADIOONKOLOGIE Hauptfach:Fünf Jahre,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Medizinischer Radiologie-Diagnostik in er Dauer von höchstens zwölf Monaten anzurechnen ist. Pflichtnebenfächer:Sechs Monate Innere Medizin. Wahlnebenfacher: Sechs Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 4,6,7,9,10,15,16,17, 22,23,25,26,28,29,30,35,36,40,41 und 42 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
TUMORBIOLOGIE Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:
- Sechs Monate Innere Medizin
- Zwölf Monate in einem oder mehreren der im §20 Abs.1 Z 1,3,4,5,6,7,9,10,14,15,16,17, 21,22,23,25,26,28,29,33,35,36,39,41 und 42 genannten Sonderfächer,wobei jedes Pflichtnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren Ist.
Wahlnebenfacher: Sechs Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs.1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer,wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
UNFALLCHIRURGIE Hauptfach:Drei Jahre. Pflichtnebenfächer:
- Drei Monate Anästhesiologie und Intensivmedizin
- Fünfzehn Monate Chirurgie,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Gefäßchirurgie anzurechnen ist
- Sechs Monate Neurochirurgie
- Drei Monate Plastische Chirurgie
- Sechs Monate Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
- Drei Monate Anatomie oder drei Monate Gerichtsmedizin oder drei Monate Pathologie.
Wahlnebenfacher: Keine.
UROLOGIE Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:
- Fünfzehn Monate Chirurgie,wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Plastische Chirurgie,Unfallchirurgie,Neurochirurgie oder Kinderchirurgie anzurechnen ist
- Sechs Monate Innere Medizin
- Drei Monate Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
Wahlnebenfacher: Keine.
VIROLOGIE Hauptfach:Vier Jahre. Pflichtnebenfächer:
- Zwölf Monate Innere Medizin
- Zwölf Monate Hygiene und Mikrobiologie.
Wahlnebenfacher: Keine.
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