Berufserlaubnis in Deutschland,ärztliche Atteste und Diskriminierung?
In Deutschland muss man zur Erteilung der Berufserlaubnis ein ärztliches Attest beim Landesamt vorlegen,dass man zur Ausübung des ärztlichen Berufes nicht unfähig oder ungeeignet ist.
Meine Frage: ist das keine Diskriminierung gegenüber Eu Bürgern,denn meines Wissens müssen deutsche Ärzte mit deutscher Promotion keine Gesundheitsatteste vorlegen,um in einem deutschen Krankenhaus zu arbeiten.
Davon abgesen,was gehen Beamte des Landesamtes mein Gesundheitszustand an.
Ich frage mich ob eine Klage beim europäischen Gerichtshof wegen Diskriminierung von Eu Bürgern nicht gerechtfertigt wäre,denn offensichtlich denkt sich die deutsche Regierung,deutsche Behinderte in deutsche Krankenhäuser geht in Ordnung,Ausländer ok ,aber nur dann bei guter gesundheitlicher Verfassung..denn wieso wollten die von Ausländer Atteste haben,das gleiche gilt für die Erteilung der Approbation für Ausländer...einfach zum Kotzen...
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@Malva:
Mit einer Klage wirst du da nicht durchkommen. Denn es gild fuer alle Aerzte, die in dieserm Bundesland arbeiten wollen. (Wie Scherzchirurg bereits angefuehrt hat). Ferner darf jedes Land selbst entscheiden, was es diesbezueglich macht. Die Niederlande und Belgien kennen dieses Attest nicht. Die oesterr. AEK wuerden es aber ebenso von dir verlangen. Es wird aber normalerweise auch ein Attest vom behandelnden Arzt akzeptiert. Viell. auch von einem oesterr. Arzt. Der Betriebsarzt gibt eine Eignungsfaehigkeit normalerweise an den Arbeitsgeber (Klinik) durch.
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?!?
bei mir hat niemand nach einem attest gefragt für die BE. zu dienstantritt gibts wie üblich eine untersuchung beim betiebsarzt, das müssen aber auch die deutschen machen.
von welchem bundesland redest du denn? in BW, Niedersachsen und Berlin ist es meines wissens jedenfalls nicht so wie du schreibst...
Ich rede vom Saarland und Rheinland Pfalz.
Kennst du ein Bundesland wo das nicht der Fall ist?
@Goldi
Was mich stört ist dass Leute mit deutscher Promotion,dies (meines Wissens nach ) nicht brauchen.Darin liegt meiner Ansicht nach die Diskriminierung...Also entweder für alle oder für keinen...
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@Malva:
Hab gerade mal auf Seite des Landesverwaltungsamt von Thueringen nachgesehen. Dort muss noch jeder (auch der Deutsche) zum Erhalt der Approbation ein Gesundheitsattest vorzeigen. Es koennte aber Unterschiede per Bundesland geben. Wenn man es natuerlich nur vom Auslaender erwartet, dann ist dies Diskrimination => EU-Petition, Gericht etc. Hab ich in Belgien auch gemacht, nachdem sie mir das NT2 (Eine Art TOEFL-Test fuer Niederlaendisch) nicht anerkennen wollten. War dann schnell geregelt.
http://www.thueringen.de/de/tlvwa/gesundheit/heilberufe/approbation/ausland/content.html
Nicht zu glauben. Wollte dort wirklich einmal arbeiten. Gott sei Dank bin ich in die BeNeLux-Laender ausgewichen.
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Ich rede vom Saarland und Rheinland Pfalz.
Kennst du ein Bundesland wo das nicht der Fall ist?
In BW (BadenWürttemberg, da bin ich) braucht man es definitiv nicht.
In Niedersachsen hab ich mich geirrt, da braucht man doch eins (hab grad nachgefragt). In Berlin glaub ich dass man keins braucht, da kann ich meine Hand aber nicht ins Feuer dafür legen.
Ich frag mich nur grad wo das Problem ist. Du hast von einer Behinderung geschrieben? In vielen Ausschreibungen wird ja explizit bei gleicher Qualifikation jemand mit Behinderung bevorzugt vor Frauen eingestellt, die ja schon bevorzugt gegenüber dem ganzen Rest eingestellt werden. Zumindest ist das immer die offizielle Variante. Wenn die Behinderung also kein Problem für das Fach darstellt (zB Blind als Radiologe würd glaub ich schwer), sollte es (theoretisch) doch kein Problem geben?
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Wenn die Behinderung also kein Problem für das Fach darstellt (zB Blind als Radiologe würd glaub ich schwer), sollte es (theoretisch) doch kein Problem geben?
Ich kenne Häuser, in denen ist Blindheit Voraussetzung für eine Einstellung als Radiologe - Zitat: "Bei entsprechender Klinik und passendem Labor KÖNNTE es sich um eine Lungenembolie handeln" 
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Hey, liebe Leute. Was ist denn überhaupt los mit Euch? Wenn ihr in Ö `ne Arbeitsstelle antretet und bei der Ärztekammer Eure Meldung abgebt, müßt Ihr genauso ein Attest über Euren gesundheitlichenZustand abgeben.
Was ist denn daran diskriminierend????
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bei der Ärztekammer Eure Meldung abgebt, müßt Ihr genauso ein Attest über Euren gesundheitlichenZustand abgeben.
Das habe ich oben bereits erwaent. Ist auch keine Diskrimination, da jeder (Inlander UND Auslaender) diese Gesundheitszeugnis vorzeigen muss. Wobei ich die Musterung damals sehr fragwuerdig gefunden habe und das Attest leicht zu organisieren war. Und du kannst mir glauben, dass sie bei mir nicht so einfach die Eignung haetten erteilen duerfen. Ferner stellt sich die Frage, warum diese Musterung so allgemein ist. Das EU-Recht sagt anscheinend (Aussage eines niederlaendischen Juristen und Versicherungsarztes!), dass man jemaden bezueglich seines (speziellen) Arbeitsplatzes hin beurteilen muss => Ein Chirurg hat ganz andere Anforderungen als ein Sozialmediziner.
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auch Deutsche müssen in D so ein Zeugnis vorlegen, nämlich bei der Erteilung der Approbation als Arzt, was der ö. Promotion entspricht. Also ganz locker bleiben!
Als Deutscher habe ich das also damals in D vorlegen müssen für die Approbation, und später dann nochmals in A bei der ÖÄK. Freilich hat die ÖÄK das Gesundheitszeugnis vin einem deutschen Arzt nicht anerkannt und dann hab ich mir hat nochmal eines von einem österreichischen geholt.
Ich find das eine Formsache, wo man sich nicht so aufregen braucht. Jeder muß in D mal so was vorlegen und in A genauso....
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also in hessen muss ich nur einen ziemlich formlosen wisch abgeben....klingt jetzt nicht wirklich diskriminierend...
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auch Deutsche müssen in D so ein Zeugnis vorlegen, nämlich bei der Erteilung der Approbation als Arzt, was der ö. Promotion entspricht. Also ganz locker bleiben!
Als Deutscher habe ich das also damals in D vorlegen müssen für die Approbation, und später dann nochmals in A bei der ÖÄK. Freilich hat die ÖÄK das Gesundheitszeugnis vin einem deutschen Arzt nicht anerkannt und dann hab ich mir hat nochmal eines von einem österreichischen geholt.
Ich find das eine Formsache, wo man sich nicht so aufregen braucht. Jeder muß in D mal so was vorlegen und in A genauso....
hier werden die Begriffe Approbation und Promotion ein wenig durcheinander gebracht, aber egal...
für die Berufserlaubnis in D braucht man ein Attest (ist ein Vordruck, den mir zB. die Appro.Behörde gemailt hat), welches ein in D approbierter Arzt unterschreiben muss (ob das nun ein Hausarzt, Betriebsarzt oder ein Assistenzarzt für Pathologie ist, ist schei..egal).
in dubio pro "tubo"... (Antwort des OA auf meine Frage, ob ich den Patienten Intubieren soll...)
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?!?
bei mir hat niemand nach einem attest gefragt für die BE. zu dienstantritt gibts wie üblich eine untersuchung beim betiebsarzt, das müssen aber auch die deutschen machen.
von welchem bundesland redest du denn? in BW, Niedersachsen und Berlin ist es meines wissens jedenfalls nicht so wie du schreibst...